§ 38 buag
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2002
§ 38 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.