§ 42 buag

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 21.04.1993
§ 42
§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 5 und § 41 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 256/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Die sich daraus ergebende Änderung der Zuständigkeit zur Erlassung der Verordnungen'>Verordnungen gilt für die Erlassung von Verordnungen'>Verordnungen nach dem 30. Juni 1993 und die Aufhebung von vor dem 1. Juli 1993 erlassenen Verordnungen'>Verordnungen.
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