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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2006
§ 11 Evaluierung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Umsetzung und die Auswirkungen dieses Bundesgesetzes nach Ablauf eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes evaluiert werden.