Art. 96 eirag

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

Artikel 96 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2002
Art. 96
1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
11. Die Art. 44 (Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich) und 75 Z 1, 4 und 5 (§§ 1 Abs. 3, 30 Abs. 5 und 34 Abs. 6 Rechtsanwaltsordnung) treten mit In-Kraft-Treten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit in Kraft.
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