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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2004
§ 4 Erfasste Gesellschaften
Gesellschaften im Sinne des § 1 sind
- 1. Kapitalgesellschaften,
- 2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie
- 3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.