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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 467 Exekution auf Vermögensrechte
Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
- 1. die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 7,50 Euro und für
- 2. die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 25 Euro.