Gesetz eo - Exekutionsordnung § 157 eo Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024 Kategorie: Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024 In Kraft seit : 01.07.2021 § 157 Zahlungsvereinbarung Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich. Vorherige Nächste Gesamte Rechtsvorschrift