§ 435 eo

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2021
§ 435 Formblätter
Die Bundesministerin für Justiz'>Bundesministerin für Justiz wird ermächtigt, zur Ermöglichung einer zweckmäßigen Behandlung der Eingaben mit Verordnung Formblätter einzuführen, die die Parteien für ihre Eingaben AN Gericht'>Das Gericht zu verwenden haben. Diese Formblätter sind so zu gestalten, dass sie die Parteien leicht und sicher verwenden können.
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