Gesetz eo - Exekutionsordnung § 471 eo Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024 Kategorie: Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024 In Kraft seit : 01.01.2024 § 471 Pfandweise Beschreibung Für die pfandweise Beschreibung nach § 1101 Abgb beträgt die Vergütung 7,50 Euro. Vorherige Nächste Gesamte Rechtsvorschrift