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1. Abschnitt Allgemeine BestimmungenStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden „Partnerschaft'>Eingetragene Partnerschaft“).