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2. Abschnitt Begründung der eingetragenen PartnerschaftStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2018
§ 4 Partnerschaftsfähigkeit
Eine Partnerschaft'>Eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.