Anl. 1 esaeg

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 15.08.2015
Anl. 1 Inhalt des Rechenschaftsberichts
Anlage zu § 32
1. Vermögen und Verbindlichkeiten
a) Bankguthaben
b) Wertpapiere
c) Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß § 21 Abs. 3
d) Forderungen, darunter:
aa) Forderungen, die gemäß § 26 gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung bestehen
bb) Forderungen, die aufgrund einer Kreditgewährung gemäß § 29 gegenüber einem anderen Einlagensicherungssystem bestehen
e) Sonstiges Vermögen
f) Vermögen insgesamt
g) Verbindlichkeiten der Sicherungseinrichtung gegenüber Dritten, darunter:
aa) Verbindlichkeiten, die gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 26 bestehen
bb) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Durchführung einer Kreditoperation gemäß § 25 bestehen
h) Nettobestandswert
2. Einnahmen während des Berichtszeitraums, darunter
a) Beiträge, davon Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß § 21 Abs. 3
b) Sonderbeiträge, darunter: erhöhte Sonderbeiträge
c) gemäß § 24 von anderen Sicherungseinrichtungen erhaltene Finanzmittel
d) Zahlungen aufgrund eines gemäß § 29 gewährten Kredits
e) Erträge aus der Veranlagung vorhandener Finanzmittel
f) Erträge aus Forderungen
g) sonstige Erträge
h) Rückflüsse aus Insolvenzmassen von CRR-Kreditinstituten
3. Ausgaben, darunter
a) Ausgaben für die Zwecke der Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung gemäß § 132 BaSAG oder gemäß Art. 79 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014
b) Ausgaben für Sicherungsfälle, darunter
aa) einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 24 zur Verfügung gestellte Finanzmittel
bb) einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 27 zur Verfügung gestellte Finanzmittel
cc) Zahlungen aufgrund von Kreditoperationen gemäß § 25
c) Ausgaben für Stützungsmaßnahmen gemäß § 30
d) Aufwendungen für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
e) sonstige Aufwendungen
4. Angaben über die Entwicklung der Finanzmittel des Einlagensicherungsfonds während des Berichtzeitraumes, darunter Angaben zur Veränderung in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtzeitraumes
5. Ausstattung des Einlagensicherungsfonds
a) Verfügbare Finanzmittel in Prozent der gedeckten Einlagen
b) Unter/Überausstattung des Einlagensicherungsfonds
6. Verwendete Berechnungsmethode zum Gesamtrisiko
7. Verwaltungskosten, die aus der Verwaltung des Einlagensicherungsfonds erwachsen.
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