Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.08.2013
§ 110 Auskunftsersuchen
Während der Überwachung kann Gericht'>Das Gericht die zuständige Behörde des Anordnungsstaats jederzeit um Auskunft darüber ersuchen, ob die Überwachung im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles fortgesetzt werden soll.
Filter