Gesetz
eu - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 52a eu
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
Kategorie:
Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und IrlandStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 29.05.2021