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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.08.2018
§ 4 Besondere Eintragungen
Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:
- 5. Name und Geburtsdatum der nicht vertretungsbefugten unbeschränkt haftenden Gesellschafter, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer;
- 6. Name und Geburtsdatum der Kommanditisten, die Höhe ihrer Haftsummen, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer sowie ein Nachfolgevermerk;
- 7. der Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlußstichtag, falls die Einreichung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses vorgeschrieben ist.