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Abschnitt I GEMEINSAME BESTIMMUNGENStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1979
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung einiger Gruppen im Inland freiberuflich selbständig Erwerbstätiger nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.