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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen ABSCHNITT I
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1998
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken- und die Pensionsversicherung der im Inland in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen, der sonstigen im Inland selbständig erwerbstätigen Personen, soweit sie nicht auf Grund dieser Erwerbstätigkeit'>Erwerbstätigkeit nach einem anderen Bundesgesetz pflichtversichert sind sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension (Übergangspension) aus der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz.
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