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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2017
Anl. 1
Anlage I
- 1. Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,
- 2. Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,
- 3. Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.