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Besonderer Teil 1. Hauptstück Disziplinarstrafen 1. Abschnitt Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst leistenStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 22.01.2014
§ 46 Arten der Strafen
Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluss AN diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind
- 1. der Verweis,
- 2. die Geldbuße,
- 3. das Ausgangsverbot und
- 4. die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.