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11. Abschnitt Inkrafttreten und VollziehungStand der Gesetzgebung: 21.09.2024
In Kraft seit : 01.03.2012
§ 35 Verweisungen
In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Bundesgesetze sind Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.