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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 7a Sonstige Beratungen
Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes können mittels Verordnung gemäß § 7 Abs. 1 weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (zB Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden.