Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2021
§ 149 Auskunftspflicht
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber'>Arbeitgeber sowie alle Beschäftigten der betroffenen Betriebe sind verpflichtet, einer Gleichbehandlungsstelle die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.