Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2021
§ 324 Aufgaben
Der Betriebsräteversammlung obliegt:
- 1. Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- 2. Beschlussfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
- 3. Wahl und Enthebung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- 4. Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
- 5. Beschlussfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates (§ 327 Abs. 4).