§ 29a llvg

Stand der Gesetzgebung: 21.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 21.09.2024
In Kraft seit : 01.09.2017
§ 29a
Auf Landesvertragslehrpersonen, welche im Studienjahr 2017/18 die Ausbildung für den Bachelor of Education im Rahmen des 180 ECTS-Lehramtsstudiums für Berufsschulen oder Fachschulen absolvieren, ist § 29 in der bis 31. August 2017 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
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