§ 74 lmsvg
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 12.08.2014
§ 74 Pflichten von Labors
Labors, Diese Verpflichtung entfällt, sofern die Isolate bereits auf Veranlassung des Unternehmers gemäß § 38 Abs. 1 Z 6 übermittelt wurden.