§ 1 mag-2002

Stand der Gesetzgebung: 16.09.2024

Kategorie:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 16.09.2024
In Kraft seit : 01.09.2024
§ 1
Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind
1. das Militär-Verdienstzeichen,
2. die Militär-Anerkennungsmedaille,
3. die Tapferkeitsmedaille,
4. die Wehrdienst-Auszeichnung,
5. die Einsatzmedaille und
6. die Milizmedaille.
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