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1. Abschnitt Allgemeine BestimmungenStand der Gesetzgebung: 16.09.2024
In Kraft seit : 01.09.2024
§ 1
Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind
- 1. das Militär-Verdienstzeichen,
- 2. die Militär-Anerkennungsmedaille,
- 3. die Tapferkeitsmedaille,
- 4. die Wehrdienst-Auszeichnung,
- 5. die Einsatzmedaille und
- 6. die Milizmedaille.