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2. Abschnitt Militär-VerdienstzeichenStand der Gesetzgebung: 16.09.2024
In Kraft seit : 24.12.2002
§ 5
Das Militär-Verdienstzeichen kann Personen verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet um die militärische Landesverteidigung besonders verdient gemacht haben.