§ 9 nehg

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

3. Abschnitt Handel mit nationalen Emissionszertifikaten
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.06.2024
§ 9 Handelsphasen
Der nationale Emissionszertifikatehandel beginnt mit 1. Oktober 2022 und endet mit Überleitung in das EU ETS II mit 31. Dezember 2026 oder mit 31. Dezember 2027, sofern in Einklang mit § 37 Abs. 6 EZG 2011 die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten um ein Jahr verschoben wird. Er wird in zwei Phasen unterteilt:
1. Einführungsphase ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
2. Überführungsphase ab dem 1. Jänner 2025
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