§ 141 no

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.05.1977
§ 141
Die Organe der Österreichischen Notariatskammer sind
1. der Delegiertentag;
2. der Präsident;
3. der Ständige Ausschuß;
4. die Rechnungsprüfer.
Filter