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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.05.1977
§ 141
Die Organe der Österreichischen Notariatskammer sind
- 1. der Delegiertentag;
- 2. der Präsident;
- 3. der Ständige Ausschuß;
- 4. die Rechnungsprüfer.