§ 1 npg

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1988
§ 1
Durch die Notariatsprüfung sollen die für die Ausübung des Berufs eines Notars nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers nachgewiesen werden.
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