§ 54a pg

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2004
§ 54a Übergangsbestimmungen zu § 2
(1) Für Beamte, die in den in der folgenden Tabelle angegebenen Quartalen geboren sind, treten bei Ruhestandsversetzungen nach § 2 Abs. 1 Z 1 AN die Stelle des dort angeführten 738. Lebensmonats und der dort angeführten ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 42 Jahren der jeweils in der mittleren Tabellenspalte angeführte Lebensmonat und die in der rechten Spalte angeführte ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit:
(2) AN die Stelle der im § 2 Abs. 1 Z 3 angeführten Wartefrist von 60 Monaten tritt bei Erreichen der Anwartschaft auf Ruhegenuss im Höchstausmaß im
4. Quartal 2000 eine Wartefrist von zwei Monaten,
1. Quartal 2001 eine Wartefrist von vier Monaten,
2. Quartal 2001 eine Wartefrist von sechs Monaten,
3. Quartal 2001 eine Wartefrist von acht Monaten,
4. Quartal 2001 eine Wartefrist von zehn Monaten,
1. Quartal 2002 eine Wartefrist von zwölf Monaten,
2. Quartal 2002 eine Wartefrist von 14 Monaten,
3. Quartal 2002 eine Wartefrist von 16 Monaten.
4. Quartal 2002, im Jahr 2003 oder im 1. oder 2. Quartal 2004 eine Wartefrist von 18 Monaten,
3. Quartal 2004 eine Wartefrist von 20 Monaten,
4. Quartal 2004 eine Wartefrist von 22 Monaten,
1. Quartal 2005 eine Wartefrist von 23 Monaten,
2. Quartal 2005 eine Wartefrist von 24 Monaten,
3. Quartal 2005 eine Wartefrist von 25 Monaten,
4. Quartal 2005 eine Wartefrist von 26 Monaten,
1. Quartal 2006 eine Wartefrist von 27 Monaten,
2. Quartal 2006 eine Wartefrist von 28 Monaten,
3. Quartal 2006 eine Wartefrist von 29 Monaten,
4. Quartal 2006 eine Wartefrist von 30 Monaten,
1. Quartal 2007 eine Wartefrist von 31 Monaten,
2. Quartal 2007 eine Wartefrist von 32 Monaten,
3. Quartal 2007 eine Wartefrist von 33 Monaten,
4. Quartal 2007 eine Wartefrist von 34 Monaten,
1. Quartal 2008 eine Wartefrist von 35 Monaten,
2. Quartal 2008 eine Wartefrist von 36 Monaten,
3. Quartal 2008 eine Wartefrist von 37 Monaten,
4. Quartal 2008 eine Wartefrist von 38 Monaten,
1. Quartal 2009 eine Wartefrist von 39 Monaten,
2. Quartal 2009 eine Wartefrist von 40 Monaten,
3. Quartal 2009 eine Wartefrist von 41 Monaten,
4. Quartal 2009 eine Wartefrist von 42 Monaten,
1. Quartal 2010 eine Wartefrist von 43 Monaten,
2. Quartal 2010 eine Wartefrist von 44 Monaten,
3. Quartal 2010 eine Wartefrist von 45 Monaten,
4. Quartal 2010 eine Wartefrist von 46 Monaten,
1. Quartal 2011 eine Wartefrist von 47 Monaten,
2. Quartal 2011 eine Wartefrist von 48 Monaten,
3. Quartal 2011 eine Wartefrist von 49 Monaten,
4. Quartal 2011 eine Wartefrist von 50 Monaten,
1. Quartal 2012 eine Wartefrist von 51 Monaten,
2. Quartal 2012 eine Wartefrist von 52 Monaten,
3. Quartal 2012 eine Wartefrist von 53 Monaten,
4. Quartal 2012 eine Wartefrist von 54 Monaten,
1. Quartal 2013 eine Wartefrist von 55 Monaten,
2. Quartal 2013 eine Wartefrist von 56 Monaten,
3. Quartal 2013 eine Wartefrist von 57 Monaten,
4. Quartal 2013 eine Wartefrist von 58 Monaten,
1. Quartal 2014 eine Wartefrist von 59 Monaten.
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