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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 33i Transparenz und Verantwortlichkeit
Die FMA hat folgende Informationen auf ihrer Internetseite offenzulegen und laufend zu aktualisieren:
- 1. Die im Bereich der Pensionskassenaufsicht geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien sowie die Nichtanwendung der Art. 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341;
- 2. Informationen über das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gemäß § 33h;
- 3. aggregierte statistische Daten zu Schlüsselaspekten zur Anwendung des Aufsichtsrahmens;
- 4. Ziele der Beaufsichtigung und ihre Hauptfunktionen und –tätigkeiten;
- 5. die Vorschriften, die bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind.