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Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 17.05.2000
§ 16 Bildung der ersten Organe, Anmeldung zum Firmenbuch
(4) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft entsteht unter Ausschluß der Wirkung des § 34 Aktiengesetz 1965 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.