Art. 2 rao

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

Artikel II.
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 13.02.1919
Art. 2
Von diesem Tage AN sind die bisherige provisorische Rechtsanwaltsordnung vom 16. August 1849, Reichs-Gesetzblatt Nr. 364, sowie überhaupt alle Gesetze und Vorschriften, welche Gegenstände dieser Rechtsanwaltsordnung betreffen, in soweit sie mit den gegenwärtigen Bestimmungen nicht im Einklange stehen, aufgehoben.
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