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II. ABSCHNITTStand der Gesetzgebung: 16.09.2024
In Kraft seit : 25.07.1987
§ 11 Unwirksamkeit von Belastungsverboten und Vorkaufsrechten
Die zugunsten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Belastungsverbote und Vorkaufsrechte werden unwirksam.