§ 11 sdg

Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 11 Rechtsmittel
Gegen den Bescheid, mit dem der Antrag auf Eintragung oder Rezertifizierung ab- oder zurückgewiesen oder die Eigenschaft als Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen wird, steht die Beschwerde AN das Bundesverwaltungsgericht zu.
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