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III. Abschnitt Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte DolmetscherStand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 13 Übersetzer
Unter dem Dolmetscher im Sinn dieses Bundesgesetzes ist auch der Übersetzer zu verstehen.