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ABSCHNITT II VerwaltungskörperStand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 16 Arten der Verwaltungskörper
Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind
- 1. der Verwaltungsrat,
- 2. die Hauptversammlung und
- 3. die Landesstellenausschüsse.