§ 343 ugb

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2007
§ 343 Anwendungsbereich
(1) Das Vierte Buch ist auf Unternehmer im Sinn der §§ 1 bis 3 sowie auf juristische Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden.
(2) Unternehmensbezogene Geschäfte sind alle Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören.
(3) Geschäfte, die eine Natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gelten noch nicht als Unternehmensbezogene Geschäfte.
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