Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 21.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2007
§ 347 Sorgfaltspflicht
Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite Unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.