§ 46 uwg
Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
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Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 20.07.2022
§ 46 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.