§ 38 uwg

Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024

Kategorie:

III. ABSCHNITT GEMEINSAME UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 23.11.1984
§ 38 Anwendbarkeit des Gesetzes auf land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Leistungen
Unter Waren im Sinne dieses Gesetzes sind auch Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, unter Leistungen und wirtschaftlichen Interessen auch Land- und forstwirtschaftliche zu verstehen.
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