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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 144 Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz
(1) In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2) Aktiva:
- A. Immaterielle Vermögensgegenstände
- I. Entgeltlich erworbener Firmenwert
- II. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes
- III. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
- IV. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
- B. Kapitalanlagen
- I. Grundstücke und Bauten
- II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
- 2. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
- 3. Beteiligungen
- 4. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- III. Sonstige Kapitalanlagen
- 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
- 3. Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen
- 4. Hypothekenforderungen
- 5. Vorauszahlungen auf Polizzen
- 6. Sonstige Ausleihungen
- 7. Guthaben bei Kreditinstituten,
- 8. Andere Kapitalanlagen
- IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
- C. Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
- D. Forderungen
- I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
- 1. an Versicherungsnehmer
- 2. an Versicherungsvermittler
- 3. an Versicherungsunternehmen
- II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
- III. Eingeforderte ausstehende Einlagen
- IV. Sonstige Forderungen
- E. Anteilige Zinsen und Mieten
- F. Sonstige Vermögensgegenstände
- I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
- II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
- III. Andere Vermögensgegenstände
- G. Verrechnungsposten mit der Zentrale
- H. Rechnungsabgrenzungsposten
- I. Aktive latente Steuern
- J. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen
- K. Aktiva, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des § 145)
- L. Aktiva, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften stammen (bei Anwendung des § 145)
- M. Aktiva, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des § 145)
(3) Passiva:
- A. Eigenkapital
- I. Grundkapital
- 1. Nennbetrag
- 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
- II. Dotationskapital
- III. Kapitalrücklagen
- 1. gebundene
- 2. nicht gebundene
- IV. Gewinnrücklagen
- 1. Sicherheitsrücklage
- 2. Gesetzliche Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGB
- 3. Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
- 4. Freie Rücklagen
- V. Risikorücklage
- VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust, davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- VII. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (gilt nur für die Konzernbilanz)
- B. Nachrangige Verbindlichkeiten
- C. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
- D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
- I. Prämienüberträge
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- II. Deckungsrückstellung
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- V. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- VI. Schwankungsrückstellung
- VII. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- E. Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
- I. Gesamtrechnung
- II. Anteil der Rückversicherer
- F. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
- I. Rückstellungen für Abfertigungen
- II. Rückstellungen für Pensionen
- III. Steuerrückstellungen
- IV. Rückstellungen für passive latente Steuern
- V. Sonstige Rückstellungen
- G. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
- H. Sonstige Verbindlichkeiten
- I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
- 1. an Versicherungsnehmer
- 2. an Versicherungsvermittler
- 3. an Versicherungsunternehmen
- II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
- III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
- IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
- V. Andere Verbindlichkeiten
- I. Verrechnungsposten mit der Zentrale
- J. Rechnungsabgrenzungsposten
- K. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzugsposten, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des § 145)
- L. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften stammen (bei Anwendung des § 145)
- M. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des § 145)