Kategorie:
2. Abschnitt EigenmittelStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 169 Allgemeine Bestimmungen
Die Eigenmittel bestehen aus der Summe der Basiseigenmittel gemäß § 170 Abs. 1 und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 171.