§ 184 vag

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 184 Rückkehr zur Standardformel
Nach der Genehmigung des internen Modells können Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ausschließlich bei hinreichend gerechtfertigten Umständen mit Genehmigung der FMA zur Berechnung der gesamten oder eines Teils der Solvenzkapitalanforderung mit der Standardformel gemäß dem 4. Abschnitt zurückkehren.
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