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Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.09.2002
§ 13 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II
Die in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II.