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Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2004
§ 8h Änderung der Lage der Arbeitszeit
Die §§ 8 bis 8g sind auch für eine vom Arbeitnehmer'>Arbeitnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.