§ 7 weg

Stand der Gesetzgebung: 21.09.2024

Kategorie:

3. Abschnitt Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil
Stand der Gesetzgebung: 21.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2002
§ 7 Berechnung der Nutzfläche
Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.
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