Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 22.12.2001
§ 59 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.